Bewerbung

 

Bewerben kann sich, wer …

  • die Fachoberschulreife (10. Klasse) oder eine gleichwertige Schulbildung und
  • eine abgeschlossene einschlägige Berufsausbildung (z. B. Sozialassistent*in) oder
  • eine abgeschlossene nichteinschlägige Berufsausbildung und eine für die Fachrichtung förderliche Tätigkeit oder
  • die Fachhochschulreife (Fachabitur) oder die allgemeine Hochschulreife (Abitur) und eine für die Fachrichtung förderliche Tätigkeit (Praktikum im Ausbildungsfeld) besitzt und
  • ein Anstellungsverhältnis als Erzieher*in mit einem Arbeitsvertrag von durchschnittlich mindestens 20 Stunden pro Woche bei der Die Kinderwelt gGmbH oder einem Kooperationspartner hat.

Für die Bewerbung benötigen wir …

  • ein Motivationsschreiben,
  • die Zeugnisse, mit denen der schulische und der vorhandene berufliche Abschluss nachgewiesen wird,
  • ein tabellarischer Lebenslauf,
  • zwei Lichtbilder neueren Datums,
  • eine ärztliche Bescheinigung, aus der hervorgeht, dass die Bewerberin oder der Bewerber die gesundheitliche Eignung für die Aufnahme der künftigen Tätigkeit besitzt (kann nachgereicht werden),
  • Bestätigung des Arbeitgebers über die gegenwärtige hauptberufliche Tätigkeit (Tätigkeitsnachweis).

Unser Bewerbungsverfahren für den Ausbildungsstart am 01.09.2024 findet fortlaufend statt. Bewerben können Sie sich per Mail mit allen erforderlichen Unterlagen (im PDF-Format).

 

Kosten

Die fachschulische Ausbildung ist für alle Auszubildenden kostenpflichtig und beträgt monatlich 50 €. Auszubildenden, die ein Jahresbruttogehalt unter 15.000 € vorweisen, können einen Antrag auf die Vergabe eines Stipendiums stellen, der spätestens 14 Tage nach Eingang durch die Geschäftsführung entschieden wird. Damit können alle Auszubildenden gänzlich vom Schulgeld befreit werden. Bei plötzlich und/oder unerwartet eintretenden wirtschaftlichen Schwierigkeiten der Auszubildenden, können diese einen Antrag auf teilweisen oder gänzlichen Erlass des Schulgeldes stellen. Der Antrag kann auch mit rückwirkender Wirkung gestellt werden. Dieser Antrag wird mit den Auszubildenden innerhalb der Woche der Antragstellung besprochen und entschieden. Ziel ist stets, dass die Auszubildenden die Schule nicht aus wirtschaftlichen Gründen abbrechen müssen. Das Schulgeld ist als Sonderausgabe im Rahmen der Einkommensteuererklärung bis maximal 6.000 € pro Jahr absetzbar. Die Bescheinigung des tatsächlich gezahlten Schulgeldes erhalten die Schulgeldpflichtigen bis zum 31.03. des Folgejahres.