Die praktische Ausbildung erfolgt in engem Zusammenwirken der Fachschule und der praktischen Ausbildungsstätten.
Der Lernort Praxis ist für die Erzieher*innenausbildung unverzichtbar und wird zwingend als gleichwertig zum theoretischen Teil der Ausbildung betrachtet, da nur in der Praxis das in der Theorie erarbeitete Wissen und die dort erlangten Kompetenzen in praxisorientierte Handlungskompetenzen umgewandelt werden können. Entsprechend tragen Fachschule und Praxis gemeinsame Verantwortung für die Ausbildung der Erzieher*innen.
Die Auszubildenden lernen in der Praxis verschiedene Arbeitsfelder und Arbeitsbedingungen kennen und können ihre erworbenen Kenntnisse praktisch anwenden.
In der Praxis durchlaufen die Auszubildenden in der tätigkeitsbegleitenden Ausbildung in Teilzeitform mindestens 1000 Stunden Praxis durch die berufliche Tätigkeit. Weitere 200 Stunden Praxis sind in einem anderen Tätigkeitsfeld abzuleisten (sogenanntes Fremdpraktikum).
Der erfolgreiche Abschluss des jeweiligen praktischen Ausbildungsabschnitts ist Voraussetzung für die Versetzung ins nächste Schuljahr und die Zulassung zur Abschlussprüfung.